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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach Schülerinnen und Schüler an Berliner Schulen keinen Anspruch auf koedukativen Sportunterricht haben.
Im zugrunde liegenden Streitfall versuchten die Eltern zweier Mädchen die
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kam - ebenso wie das Verwaltungsgericht
Dieser Beurteilungsspielraum sei bei monoedukativem Sportunterricht - zumal in der Sekundarstufe I - nicht überschritten, weil die Vor- und Nachteile koedukativen Unterrichts in der Fachwissenschaft kontrovers diskutiert würden. Es lasse sich nicht verlässlich feststellen, welche Unterrichtsform in wissenschaftlicher Hinsicht eindeutig vorzuziehen sei, um eine gleichberechtigte Entwicklungsförderung von Mädchen und Jungen zu erreichen und Geschlechtergrenzen zu überwinden. Aus diesem Grund verstoße die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Durchführung monoedukativen Unterrichts auch nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz, wonach Männer und Frauen gleichberechtigt seien und niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden dürfe.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 16854
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