wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2013
OVG 11 S 26.13 -

Bau­planungs­rechtlich genehmigtes privates Bauvorhaben begründet kein Recht zur Beseitigung von Straßenbäumen während der Vegetationsperiode

OVG Berlin-Brandenburg stoppt vorerst Fällung von Straßenbäumen in der Crellestraße

Das Ober­verwaltungs­gerichts Berlin-Brandenburg hat dem Land Berlin im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, während der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ohne vorherige Mitwirkung eines Natur­schutz­verbandes Arbeiten zur Beseitigung von drei Straßenbäumen zur Realisierung eines Bauprojektes durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Bezirksamt für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Crellestraße in Berlin-Schöneberg eine Fällgenehmigung für drei im Weg stehende Linden erteilt. Mit den Arbeiten sollte Anfang Juli 2013 begonnen werden. Den dagegen eingereichten Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 10. Juli 2013 mangels Antragsbefugnis des Naturschutzverbandes abgelehnt.

OVG verneint Baumfällung während der Vegetationsperiode

Dem ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht gefolgt. Der Landesgesetzgeber sei weder aus kompetenzrechtlichen Gründen noch durch artenschutzrechtliche Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz gehindert gewesen, im Berliner Naturschutzgesetz Mitwirkungsrechte von Naturschutzverbänden zu normieren. Der Umstand, dass der Bundesgesetzgeber für Naturschutzvereinigungen die Möglichkeit einer Verbandsklage eingeführt habe, mit der diese die Verletzung objektiven materiellen Naturschutzrechts rügen können, stehe einer Klage auf Durchsetzung von landesrechtlichen Mitwirkungsrechten nicht entgegen. Es liege auch keine gesetzliche Ausnahme von dem Verbot der Baumfällung in der Vegetationsperiode vor, die die Erteilung einer Befreiung unter Mitwirkung des Naturschutzverbandes entbehrlich werden lasse. Ein bauplanungsrechtlich genehmigtes privates Bauvorhaben begründe allein noch kein öffentliches Interesse an einem Beginn des Bauvorhabens während der Vegetationsperiode. Ebenso wenig genüge der allgemeine Hinweis auf ein öffentliches Interesse am Wohnungsbau in Berlin.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-11-S-2613_Bauplanungsrechtlich-genehmigtes-privates-Bauvorhaben-begruendet-kein-Recht-zur-Beseitigung-von-Strassenbaeumen-waehrend-der-Vegetationsperiode~N16319

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16319 Dokument-Nr. 16319

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.