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Zeigt ein Polizist den Hitlergruß, so rechtfertigt dies ein sofortiges Verbot des Führens der Dienstgeschäfte. In einem solchen Fall besteht die Gefahr eines Ansehensverlust der Polizei in der Öffentlichkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2021 wurde gegenüber einem Polizeibeamten bei der Polizei des Deutschen Bundestages ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Hintergrund dessen war der Vorwurf, dass er im Jahr 2016 im Pausenraum im Reichstagsgebäude den
Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Eilantrag ab. Das
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Beschwerde des Polizisten zurück.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32231
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