kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Beamter, der Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt trägt und den sogenannten Hitlergruß zeigt, aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann.
Der im Disziplinarklageverfahren beklagte
Das Land enthob den Beklagten bereits im Jahr 2007 vorläufig des Dienstes. In dem nach Abschluss der Strafverfahren fortgeführten Disziplinarklageverfahren hat das Verwaltungsgericht gegen den Beklagten eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro wegen ungenehmigter Nebentätigkeiten verhängt, den Beklagten von den übrigen Anschuldigungen aber freigestellt. Die hiergegen gerichtete Berufung des Landes hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.
Auf die Revision des klagenden Landes hat das Bundesverwaltungsgericht den Beklagten aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, dass
Die Treuepflicht eines Beamten kann auch durch das Tragen von Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt verletzt werden. Zwar stellt eine
Die Beurteilung, ob ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-2-C-2517_Taetowierungen-und-Hitlergruss-Polizist-darf-bei-mangelnder-Verfassungstreue-aus-Beamtenverhaeltnis-entfernt-werden~N25141
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 25141
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.