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Zeigt ein Polizeibeamter unter starken Alkoholeinfluss den Hitlergruß und äußert sich rassistisch, so kann dies die Kürzung der Dienstbezüge nach sich ziehen, wenn er sich nachträglich als geständig uns reumütig zeigt und bisher strafrechtlich und disziplinarisch nicht vorbelastet war. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich eines abendlichen Stammtischtreffens im Außenbereich eines Lokals in Bayern im August 2018 äußerte sich ein
Das Verwaltungsgericht München sah in dem Verhalten des Polizeibeamten ein mittelschweres bis schweres Dienstvergehen. Er habe gegen die Pflicht zu gesetzmäßigem Verhalten, die Verfassungstreuepflicht und die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verstoßen.
Das Verwaltungsgericht sprach aber keine Degradierung aus, sondern erkannte auf die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2023
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32508
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