wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.08.2011
201 Kart 2/11 -

OLG Stuttgart hebt Verfügung im Missbrauchsverfahren der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg gegen die Energie Calw GmbH auf

Gericht hält Missbrauchskontrolle trotz Verfügungsaufhebung für gerechtfertigt

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Verfügung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (ehemals Wirtschaftsministerium) Baden-Württemberg gegen die Energie Calw GmbH aufgehoben.

Im vorliegenden Fall ist der Verfügung wegen einem so genannten Missbrauchsverfahren nach §§ 19, 32 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ergangen.

Tarif-Wasserkunden sollten laut Verfügung nicht mehr als 1,82 Euro je Kubikmeter zahlen

Mit dieser Verfügung sollte die Energie Calw GmbH verpflichtet werden, für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 bei allen Tarif-Wasserkunden bei der Berechnung der Wasserentgelte einen Nettopreis von nicht mehr als 1,82 Euro je Kubikmeter anzulegen; im Fall bereits erfolgter Endabrechnung sollte bis zum 31. Mai 2011 allen Wasserkunden die Differenz erstattet werden.

OLG: Preismissbrauchskontrolle von Landeskartellbehörde nicht genügend vorgenommen

Der Kartellsenat konnte die Prüfmethodik der Landeskartellbehörde schon im Ansatz nicht billigen. Er beanstandete, dass von ihr nicht die von § 19 Abs. 4 Nr.2 GWB für eine Preismissbrauchskontrolle vorrangig gebotene Untersuchung und Darstellung nach dem so genannten Vergleichsmarktkonzept ("Als-Ob-Wettbewerb") vorgenommen worden, sondern stattdessen eine Kosten- und Kalkulationskontrolle nach eigenen Kalkulationsmaßstäben erfolgt ist. Die Rahmenbedingungen für eine kartellrechtliche Bewertung stellen sich - so der Senat - nach dem Willen des Gesetzgebers grundlegend anders dar als bei Elektrizität und Gas. Zwar ist eine Kosten- und Kalkulationskontrolle der Kartellbehörde nicht grundsätzlich verwehrt. Liegt allerdings wie hier, worauf die Landeskartellbehörde selbst verwiesen hat, eine ersichtlich vollständige Übersicht über die Tarife der privaten Wasserversorger vor, so ist jenem - wenngleich monopolistisch strukturierten - Vergleichsmarkt im Rahmen der Missbrauchsbewertung Geltung zu verschaffen.

OLG: Missbrauchskontrolle bei Energie Calw GmbH trotz Aufhebung angebracht

Zur Missbräuchlichkeit der von der Energie Calw GmbH geforderten Wasserentgelte hat sich das Gericht nicht abschließend geäußert, da die Verfügung schon wegen des von der Landeskartellbehörde gewählten Kontrollinstrumentariums aufzuheben war. Im Rahmen der Begründung seiner Kostenentscheidung, wonach jeder Verfahrensbeteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst tragen muss, hat der Senat jedoch zu erkennen gegeben, dass es nach seiner Ansicht nicht fraglich war, dass die Landeskartellbehörde eine Missbrauchskontrolle üben durfte und diese insbesondere bei der Energie Calw GmbH angezeigt erschien, da diese im Feld der ausschließlich monopolisierten Wasserversorger zu den absolut teuersten gehörte, in einem späteren Erfassungszeitraum gar der teuerste war. Dies gebiete gleichsam eine Kontrolle. Auch sei nicht fern liegend, dass eine Kontrolle mit einem billigenswerten Ansatz zu einem ähnlichen Ergebnis wie dem führe, das in der angegriffenen, aber aufzuhebenden Verfügung niedergelegt ist.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (auszugsweise)

§ 19 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

(1) Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten.

(2) Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt

1. ohne Wettbewerber ist oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist ...

(4) Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen

...

2. Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden; hierbei sind insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen; ...

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2011
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Stuttgart_201-Kart-211_OLG-Stuttgart-hebt-Verfuegung-im-Missbrauchsverfahren-der-Landeskartellbehoerde-Baden-Wuerttemberg-gegen-die-Energie-Calw-GmbH-auf.news12196.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12196 Dokument-Nr. 12196

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.