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Die Werbung der Binder Optik GmbH mit der Abgabe einer „kostenlosen“ Zweitbrille bei Kauf einer Brille ist unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Das Oberlandesgericht Stuttgart sah konkret in dem von der Wettbewerbszentrale aufgegriffenen Fall einen Verstoß gegen das
Nicht zugelassen wurde die Revision, soweit das Oberlandesgericht noch über einen anderen Aspekt der Binder-Werbung entschieden hat. Die Wettbewerbszentrale hatte auch die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2013
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
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Dokument-Nr. 15226
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