wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.09.2012
4 U 110/12 -

iPad als Prämie für Umsatzsteigerungen bei Augenoptikern unzulässig

Prämie zur Umsatzsteigerung verstößt gegen Zuwendungsverbot des Heilmittelwerbegesetzes

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der zu den weltweit führenden Herstellern von optischen Gläsern gehörenden Firma Essilor untersagt, den Abnehmern seiner Brillengläser die kostenlose Abgabe eines iPads als Prämie gegen den Nachweis einer Umsatzsteigerung anzubieten oder anzukündigen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Firma Essilor Augenoptikern im Rahmen eines so genannten "Partnerprogramms" ein "Gratis Beratungs-iPad" mit 16 GB im Wert von 428 Euro angeboten, dies allerdings unter der besonderen Voraussetzung, dass die Augenoptikunternehmen im ersten Quartal 2012 mit Essilor-Produkten einen um 3.000 Euro höheren Umsatz als im Vorjahr tätigen. Auf dem iPad waren verschiedene Apps installiert, die im Zusammenhang zu den Produkten des Brillenglasherstellers und deren Vermarktung stehen. Gesperrt waren hingegen Apple iTunes, der App Store sowie Youtube. Allerdings war über eine stationäre WLAN-Verbindung die Nutzung des Internet ohne weiteres möglich, und das iPad konnte auch uneingeschränkt für den E-Mail-Verkehr genutzt werden.

Wettbewerbszentrale rügt Verletzung des Zuwendungsverbotes

Die Wettbewerbszentrale sah hierin eine Verletzung des Zuwendungsverbotes nach § 7 Abs. 1 S. 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG). Nach dieser Vorschrift sind Zuwendungen und sonstige Werbegaben im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Medizinprodukten, zu denen optische Gläser gehören, grundsätzlich unzulässig.

LG erklärt konfiguriertes iPad für zulässige Verkaufshilfe

Nach erfolgloser Abmahnung führte zunächst auch ein Antrag der Wettbewerbszentrale auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Freiburg nicht zu einem Verbot. Das Landgericht ging in seinem Urteil vielmehr davon aus, das entsprechend konfigurierte iPad sei eine zulässige Verkaufshilfe zur sachlichen Unterstützung der Verkaufsbemühungen des Optikers und aufgrund einer Wesensverschiedenheit gerade kein Werbegeschenk i. S. des § 7 Abs. 1 HWG.

Gefahr der beeinflussenden Beratung durch Augenoptikbetriebe im Hinblick auf mögliche Prämie

Auf die von der Wettbewerbszentrale eingelegte Berufung hin bestätigte das Oberlandesgericht Karlsruhe nun die Bedenken der Wettbewerbszentrale in vollem Umfang und hob das Urteil des Landgerichts auf. In den Entscheidungsgründen betont das Gericht die besondere Gefährdungslage bei Gewährung von Sachleistungen, wie einem an Attraktivität kaum zu überbietenden iPad. Dem wohne, so das Oberlandesgericht, das Risiko inne, dass die angesprochenen Augenoptikbetriebe bereits eine Vorauswahl der anzubietenden Gläser zugunsten der Produkte von Essilor treffen, um in den Genuss des iPad zu kommen. Damit werde eine allein auf sachlichen Gründen beruhende Entscheidung des Verbrauchers verhindert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2012
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online

Vorinstanz:
  • Landgericht Freiburg, Urteil vom 23.04.2012
    [Aktenzeichen: 12 O 44/12]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Karlsruhe_4-U-11012_iPad-als-Praemie-fuer-Umsatzsteigerungen-bei-Augenoptikern-unzulaessig~N14233

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14233 Dokument-Nr. 14233

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.