wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 08.08.1978
16 WF 200/78 ES -

Nichtzahlung von Kindes- und Ehegattenunterhalt rechtfertigt sofortige Scheidung

Fortsetzung der Ehe bis Ablauf des Trennungsjahrs stellt unzumutbare Härte dar

Kommt der Ehemann seiner Pflicht zur Zahlung von Kindes- und Ehegattenunterhalt nicht nach, so kann sich die Ehefrau noch vor Ablauf des Trennungsjahrs scheiden lassen. Denn die Fortsetzung der Ehe ist für sie unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall trennte sich ein Ehepaar im März 1978. Da der Ehemann seinen Job verloren und daher keinen Unterhalt für seine Ehefrau und seine beiden Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren gezahlt hatte, wollte sich die Ehefrau noch vor Ablauf des Trennungsjahrs sofort scheiden lassen.

Recht zur sofortigen Scheidung wegen Nichtzahlung des Unterhalts bestand

Das Oberlandesgericht Stuttgart bejahte ein Recht zur sofortigen Scheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB. Denn ein Abwarten des Trennungsjahrs habe für die Ehefrau angesichts der Nichtzahlung des Unterhalts eine unzumutbare Härte dargestellt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (zt/FamRZ 1978, 778/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Stuttgart_16-WF-20078-ES_Nichtzahlung-von-Kindes-und-Ehegattenunterhalt-rechtfertigt-sofortige-Scheidung~N21411

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21411 Dokument-Nr. 21411

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.