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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2001
18 WF 44/01 -

Nichtzahlung von Unterhalt macht Fortsetzung der Ehe bis Ablauf des Trennungsjahrs nicht unzumutbar

Recht zur sofortigen Scheidung besteht nicht

Die Nichtzahlung von Unterhalt macht die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahrs nicht unzumutbar im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB. Ein Recht zur sofortigen Scheidung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Ehemann die Unterhaltszahlungen ein. Die Ehefrau wollte sich daher noch vor Ablauf des Trennungsjahrs scheiden lassen.

Kein Recht zur sofortigen Scheidung bei Nichtzahlung von Unterhalt

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied gegen die Ehefrau. Sie habe sich nicht vor Ablauf des Trennungsjahrs von ihrem Ehemann scheiden lassen dürfen. Denn die Nichtzahlung des Unterhalts habe die Fortsetzung der Ehe für nicht unzumutbar gemacht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (zt/FamRZ 2001, 1458/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2001, 1458Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2001, Seite: 1458

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Dokument-Nr.: 21372 Dokument-Nr. 21372

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