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Ein Linksabbieger muss bei Dunkelheit und Regen auf einer Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nicht damit rechnen, dass ein Geradeausfahrer ohne Beleuchtung fährt. Kommt es zu einer Kollision, ist dem Linksabbieger kein Verstoß gegen die Wartepflicht aus § 9 Abs. 3 StVO vorzuwerfen. Behauptet der Geradeausfahrer sichtbar gewesen zu sein, muss er dies nachweisen können. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Abend im November 2015 zwischen einem
Das Oberlandesgericht Saarbrücken führte zu dem Fall aus, dass eine
Das Oberlandesgericht entschied in dem Fall auf eine hälftige Haftungsverteilung, da der genaue Unfallhergang letztendlich nicht aufklärbar sei und damit nur die einfache Betriebsgefahr der beiden Fahrzeuge als Haftungsgrundlage verbleibe.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2019
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27723
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