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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Lärm einer Motor-Cross-Anlage eine Eigenjagd auf einem unmittelbar an die Anlage angrenzenden Grundstück nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Das Gericht verwies darauf, dass die Grundstückseigentümer den Lärm an den Betriebstagen hinnehmen müssen und keinen Anspruch auf vollständige Ruhe und haben und zudem die Jagd an fünf von sieben Tagen ungestört ausüben können.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In
Das Landgericht Osnabrück hatte die Klage abgewiesen. Hier hatten sich die Kläger auch darüber beklagt, dass
Das Oberlandesgericht Oldenburg teilte diese Auffassung. Die Richter stimmten den Klägern zu, dass das Gelände ihrer Eigenjagd durch die unmittelbar angrenzende Moto-Cross-Anlage an den Trainings- und Renntagen stark verlärmt wird. Dennoch werde die Jagd nicht wesentlich beeinträchtigt. Der gerichtliche Sachverständige hatte festgestellt, dass das Wild durch den
Der starke
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 20659
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