kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Sozialhilfeträger hat keinen Anspruch darauf, Schulgeld, das für ein behindertes Kind bereits gezahlte wurde, nach Aufhebung einer gerichtlichen Zahlungsanordnung von heilpädagogische Schule zurückzuverlangen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist ein
Mit der Klage verlangte der
Die Berufung des Sozialhilfeträgers vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Zur Begründung führte er aus, dass die Bewilligung und die Rückzahlung des Schulgeldes nur das Verhältnis zwischen dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Oldenburg_14-U-2215_Sozialhilfetraeger-hat-keinen-Anspruch-auf-Erstattung-von-Schulkosten-durch-heilpaedagogische-Schule~N21422
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21422
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.