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Hat jemand gegenüber einem Miteigentümer eines Grundstücks einen Zahlungsanspruch und wird das Grundstück verkauft, so hat der Gläubiger das Recht zur Einsicht in das Grundbuch und zur Ablichtung des Kaufvertrags aus der Grundakte. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Brüder waren Eigentümer eines Grundstücks. An diesem Grundstück hatte die Mutter der Brüder ein Nießbrauchsrecht. Dieses war im Grundbuch eingetragen. Im Folgenden verkaufte der eine Bruder sein Grundstücksanteil an den anderen Bruder. Dies rief eine weitere Person auf den Plan. Diese beantragte unter Vorlage eines Vertrags Einsicht in das Grundbuch sowie die Ablichtung des in der
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied zu Gunsten des Antragstellers. Diesem habe das Recht zugestanden das Grundbuch einzusehen sowie den in der
Ein
Diese Voraussetzungen gelten nach Ansicht des Oberlandesgerichts zudem die auf die Kenntniserlangung des Kaufpreises gerichtete erweiterte
Der Antragssteller habe hier nach Auffassung des Oberlandesgerichts ein verständiges und nachvollziehbares wirtschaftliches und damit
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, ra-online (vt/rb), eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Martin Clausnitzer, LL.M.
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Dokument-Nr. 17212
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