wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 09.04.2013
3 U 1897/12 -

Keine Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen zur Verringerung des Verletzungsrisikos

Fehlendes Tragen von Motorradschuhen begründet kein Mitverschulden im Falle eines Verkehrsunfalls

Eine Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen gibt es nicht. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, trifft dem Motorradfahrer wegen der fehlenden Motorradstiefel kein Mitverschulden an den Unfallfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 kam es zwischen einem Motorradfahrer und einem Autofahrer zu einem Verkehrsunfall. Als der Autofahrer rückwärts aus einer Parklücke ausparken wollte, übersah dieser den Motorradfahrer und kollidierte mit ihm. Aufgrund des Zusammenpralls erlitt der Motorradfahrer eine schwere Verletzung am rechten Fuß, so dass der Unterschenkel amputiert werden musste. Er erhob aufgrund dessen Klage gegen den Autofahrer auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 €.

Landgericht gab Klage statt

Das Landgericht Ansbach gab der Klage statt. In diesem Zusammenhang verwies es darauf, dass der Motorradfahrer nicht verpflichtet gewesen sei feste Motorradschuhe zu tragen und ihm daher kein Mitverschulden an den Unfallfolgen anzulasten gewesen sei. Dagegen wandte sich der Autofahrer mit seiner Berufung. Er war der Meinung, der Motorradfahrer habe Motorradstiefel tragen müssen, um das Verletzungsrisiko zu verringern.

Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen bestand nicht

Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung zurück. Ein Mitverschulden an den Unfallfolgen sei dem Motorradfahrer nicht anzulasten gewesen. Denn es habe weder eine gesetzliche Pflicht noch ein allgemeines Verkehrsbewusstsein dahingehend bestanden, zur Vermeidung von Verletzungen, Motorradstiefel zu tragen.

Allgemeines Verkehrsbewusstsein erfordert kein Tragen von Motorradstiefeln

Ein Verkehrsteilnehmer müsse diejenige Sorgfalt beachten, so das Oberlandesgericht weiter, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Es komme darauf an, ob er sich verkehrsrichtig verhält. Das verkehrsrichtige Verhalten bestimme sich dabei nicht nur durch die geschriebenen Regeln des Straßenverkehrsordnung, sondern auch durch die konkreten Umstände und Gefahren im Verkehr sowie nach dem, was den Verkehrsteilnehmern zumutbar ist, um diese Gefahr möglichst gering zu halten. Daher sei danach zu fragen, ob das Tragen von Motorradschuhen durch Motorradfahrer nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich war. Dies sei hier zu verneinen gewesen.

Fehlender Standard des Verkehrsbewusstseins

Schon die Vielfalt der Arten von Motorradschuhe habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts gegen ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz bei Schuhen gesprochen. Denn es sei völlig unklar geblieben, welcher Standard das Verkehrsbewusstsein prägen sollte. So seien auf dem Markt Motorradschuhe aus Kevlar, Lederimitat, dicken und dünnem Leder vorhanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2013
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DAR 2013, 332Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 2013, Seite: 332
  • MDR 2013, 649Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2013, Seite: 649
  • NJW 2013, 2908Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2013, Seite: 2908
  • NJW-Spezial 2013, 331 (Rainer Heß und Michael Burmann)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2013, Seite: 331, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
  • NZV 2013, 556Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2013, Seite: 556
  • VersR 2013, 1016Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2013, Seite: 1016
  • zfs 2013, 436Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2013, Seite: 436

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Nuernberg_3-U-189712_Keine-Pflicht-zum-Tragen-von-Motorradschuhen-zur-Verringerung-des-Verletzungsrisikos~N17289

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17289 Dokument-Nr. 17289

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.