wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2006
I-1 U 137/05 -

Weniger Schmerzensgeld nach Motorradunfall aufgrund fehlender Schutzkleidung

Ungeeignete Kleidung begründet Mitschuld des Motorradfahrers an seinen erlittenen Verletzungen

Wer zum Motorradfahren keine geeignete Schutzkleidung trägt und deshalb nach einem Unfall Schmerzensgeld geltend machen will, der muss sich eine Mitschuld an seinen Verletzungen zurechnen lassen. Bei der Berechnung der Höhe des Anspruchs wirkt sich dieser Umstand anspruchsmindernd aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Im vorliegenden Fall machte ein Motorradfahrer Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einem Pkw geltend. Die Unfallschuld des Pkw-Fahrers wurde zweifelsfrei festgestellt, so dass der Geschädigte den Fahrzeugführer auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch nehmen wollte. Der Mann hatte sich nach seinem Sturz tiefe Schürfwunden an Schultern und Ellenbogen, eine offene Knieverletzung und Frakturen der Brustwirbel zugezogen. Gesundheitliche Folgeschäden konnten vom Arzt nicht ausgeschlossen werden.

Es besteht ein erhebliches Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den Beklagten schließlich auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3.500 Euro. Bei der Bemessung dieses Betrags kamen anspruchsmindernde Umstände hinzu, die sich aus einer Mitschuld des Motorradfahrers an seinen erlittenen Verletzungen ergaben. So habe er außer einem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen, wodurch es vor allem zu den erheblichen Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen sei. In diesem Umstand bestehe ein erhebliches Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst (vgl. Urteil vom 29.10.2001, Az. 1 U 212/00) Bei Straßenverkehrsunfällen stehe die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund. Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hänge in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, den erlittenen Schmerzen, den möglichen gesundheitlichen Folgen und auch dem Grad der Verschuldensbeiträge ab.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Düsseldorf (vt/st)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_I-1-U-13705_Weniger-Schmerzensgeld-nach-Motorradunfall-aufgrund-fehlender-Schutzkleidung.news13217.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13217 Dokument-Nr. 13217

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.