wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 15.05.2013
18 O 148/08 -

Verkehrsunfall: Grundsätzliches Mitverschulden des Motorradfahrers bei Nichtragen geeigneter Schutzkleidung

Kein Mitverschulden bei fehlender Ursächlichkeit zwischen Sorgfalts­pflichtverstoß und Verletzung

Trägt ein Motorradfahrer keine geeignete Schutzkleidung und kommt es zu einem Verkehrsunfall, so ist ihm grundsätzlich ein Mitverschulden an den Unfallfolgen anzulasten. Dies gilt dann nicht, wenn der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht nicht ursächlich für die Verletzungen war. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es zwischen einem Autofahrer und einem Motorradfahrer zu einem Verkehrsunfall. Zwischen den Unfallbeteiligten war klar, dass der Autofahrer den Unfall verursacht hatte. Jedoch bestand Streit darüber, ob dem Motorradfahrer ein Mitverschulden an den Unfallfolgen anzulasten gewesen sei. Denn dieser habe während der Fahrt nur Jeanshosen und normale halbhohe Schuhstiefel getragen. Hätte er demgegenüber eine volle Schutzkleidung mit den dazugehörigen Motorradstiefeln getragen, wäre es nach Auffassung der gegnerischen Versicherung nicht zu der Verletzung am Knöchel gekommen.

Nichttragen von Schutzkleidung begründet regelmäßig Mitverschulden

Das Landgericht Köln führte zunächst aus, dass sich die Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers an diejenigen Sorgfaltsanforderungen bemessen, die ein verständiger und ordentlicher Mensch zur Vermeidung eines Schadenseintritts generell anzuwenden pflegt. Dabei seien gesetzlich normierte Pflichten nicht entscheidend. Dies zugrunde gelegt, sei eine angemessene Schutzkleidung während des Motorradfahrens zu fordern. Denn sie könne die Verletzungsgefahren und -folgen eines Sturzes oder Unfalls erheblich verringern. Daher begründe das Nichttragen einer ausreichenden Schutzkleidung regelmäßig ein anspruchsminderndes Mitverschulden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.02.2006 - I-1 U 137/05).

Keine Ursächlichkeit zwischen Sorgfaltspflichtverstoß und Unfallfolgen

Ein anspruchsminderndes Mitverschulden sei hier jedoch nicht in Betracht gekommen, so das Landgericht weiter. Zwar sei dem Motorradfahrer aufgrund seiner Kleidung ein Pflichtenverstoß anzulasten gewesen. Jedoch sei dieser Sorgfaltsverstoß nicht ursächlich für die Unfallfolgen gewesen. Denn nach der Beweisaufnahme stand es für das Gericht fest, dass die eingetretenen Verletzungen nicht durch das Tragen spezieller Schutzkleidung hätte vermieden werden können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Koeln_18-O-14808_Verkehrsunfall-Grundsaetzliches-Mitverschulden-des-Motorradfahrers-bei-Nichtragen-geeigneter-Schutzkleidung~N16773

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16773 Dokument-Nr. 16773

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.