wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 11.05.2012
10 U 44/11 -

Winterdienst: Geringere Anforderungen an die Streubreite bei einem privaten Zugangsweg

Durchgangsbreite für einen Fußgänger genügt

Der Zugangsweg zu einer Wohnung auf einem Privatgrundstück ist in einer Durchgangsbreite zu streuen, die für die Begehung durch eine Person ausreicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger begehrte von der Beklagten Schmerzensgeld wegen eines Glatteisunfalls. Er kam auf dem privaten Zugangsweg zum Haus der Beklagten zu Fall. Der Weg war nicht komplett gestreut. Dies war dem Kläger auch bekannt. Das Landgericht Magdeburg wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Schadenersatzanspruch wegen Glatteisunfall bestand nicht

Das Oberlandesgericht Naumburg entschied gegen den Kläger. Ihm habe kein Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB zugestanden. Eine Verletzung der Streupflicht durch die Beklagte habe nicht festgestellt werden können. Zur Unfallvermeidung seien nur diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die im Einzelfall nach den Erwartungen des Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden. Eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließe, sei nicht zu erreichen. Der Verkehrssicherungspflichtige müsse daher nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadeneintritts Vorsorge treffen oder den optimalen Zustand eines Weges herstellen (vgl. BGH, Urteil v. 16.05.2006 - VI ZR 189/05 - = NJW 2006, 2326). Bei der Streupflicht wegen Eisglätte seien insbesondere die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang der üblichen Benutzung zu berücksichtigen. Es seien nur diejenigen Gefahren auszuschließen, die ein sorgfältiger Fußgänger nicht oder nicht rechtzeitig erkennen könne. Für Gehwege, Fußgängerzonen und auf belebten Fußgängerüberwegen bedeute dies, dass in einer Breite von etwa 1,20 bis 1,50 m gestreut werden müsse. Auf einem nur wenige Male am Tag genutzten privaten Zugangsweg zu einem Haus sei nur eine Durchgangsbreite erforderlich, die für die Begehung durch eine Person ausreiche. So habe der Fall hier gelegen.

Ausschluss des Anspruchs wegen Mitverschuldens des Klägers

Darüber hinaus habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts ein Mitverschulden des Klägers an dem Unfall vorgelegen, so dass auch aus diesem Grund kein Anspruch auf Schadenersatz bestanden habe (§ 254 Abs. 1 BGB). Für den Kläger sei es erkennbar gewesen, dass der Weg nicht bzw. nur unzureichend gestreut war. Er hätte sein Gehverhalten daher den erkannten Verhältnissen anpassen und besondere Vorsicht walten lassen müssen.

Kläger muss mangelnde Bestreuung und Sturz beweisen

Der Kläger müsse als Geschädigter beweisen, dass ein Glättezustand im Verantwortungsbereich des Streupflichtigen bestanden habe und er innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht gestürzt sei (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.1983, VI ZR 98/82 = VersR 1984, 40), so das Oberlandesgericht weiter. Stehe aber die fehlende Bestreuung des Weges fest und kommt ein Fußgänger auf diesem Weg zu Fall, so bestehe ein sogenannter Anscheinsbeweis dafür, dass der Unfall infolge der Glätte passiert ist. Dies folge daraus, dass nach der Lebenserfahrung mit einem Sturz auf einer nicht bestreuten Eisfläche zu rechnen sei. Dies gelte aber dann nicht, wenn feststehe, dass der Weg bestreut war. In dem Sturz eines Fußgängers auf einem schneebedeckten und gestreuten Weg liege für sich genommen noch nicht der Beweis des ersten Anscheins für die Verletzung der Streupflicht durch den Verkehrssicherungspflichtigen. Denn nach der Lebenserfahrung seien Unfälle infolge Winterglätte auch auf gestreuten bzw. von Schnee geräumten Wegen nicht auszuschließen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Magdeburg, Urteil vom 27.10.2011
    [Aktenzeichen: 5 O 926/11]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • IMR 2012, 466Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2012, Seite: 466
  • MDR 2013, 34Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2013, Seite: 34
  • VersR 2013, 66Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2013, Seite: 66

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Naumburg_10-U-4411_Winterdienst-Geringere-Anforderungen-an-die-Streubreite-bei-einem-privaten-Zugangsweg~N14826

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14826 Dokument-Nr. 14826

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.