kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ist ein benutzungspflichtiger Radweg aufgrund von Bauarbeiten unpassierbar, so muss dieser nicht benutzt werden. Stattdessen kann der Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Unzulässig ist aber das Befahren des auf der linken Seite befindlichen Radwegs. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall konnte eine Radfahrerin im Februar 2009 aufgrund von Bauarbeiten den benutzungspflichten
Das Landgericht Halle hielt angesichts des Unfalls ein
Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Radfahrerin habe kein weitergehender Anspruch auf
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe die Autofahrerin gegen § 8 Abs. 2 StVO verstoßen. Da die Sicht nach rechts durch parkende Autos und das vereiste rechte Seitenfenster ihres Fahrzeugs beeinträchtigt gewesen sei, habe sich die Autofahrerin in den Kreuzungsbereich hineintasten müssen. Dem sei sie aber nicht nachgekommen. Vielmehr sei sie in "einem Zug" hineingefahren.
Der Radfahrerin sei wiederum ein Verstoß gegen § 2 Abs. 4 Satz 4 StVO anzulasten gewesen, so das Oberlandesgericht. Zwar sei es richtig, dass unbenutzbare Radwege nicht befahren werden müssen. Dies rechtfertige aber nicht die Benutzung des linken Radwegs. Die Radfahrerin habe vielmehr auf der Straße fahren müssen.
1. Unbenutzbare Radwege (z.B. tiefer Schnee, Eis, Löcher) müssen nicht benutzt werden.
2. Ist dies der Fall oder in Fahrtrichtung kein Radweg oder Seitenstreifen vorhanden, so hat der Radfahrer auf der Fahrbahn möglichst weit rechts zu fahren und nicht auf dem Radweg oder Seitenstreifen der anderen Fahrbahnseite.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2015
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Naumburg_1-U-7411_Unpassierbarkeit-eines-Radwegs-rechtfertigt-nicht-Benutzung-des-auf-linker-Seite-befindlichen-Radwegs~N21120
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21120
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.