wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.10.2020
8 U 5531/20 -

Bei Verweigerung des Schwenkens eines Baukrans über Nachbargrundstück muss gegen Grund­stücks­eigentümer Duldungsklage erhoben werden

Kein Recht auf eigenmächtige Selbsthilfe

Verweigert der Eigentümer eines Nachbargrundstücks das schwenken eines Baukrans über das Grundstück, so muss der Berechtigte zur Durchsetzung seines Hammerschlags- und Leiterrechts jedenfalls in Bayern eine Duldungsklage erheben. Er ist nicht berechtigt, eigenmächtig zur Selbsthilfe zu greifen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines in Bayern liegenden Grundstücks wollte im Jahr 2020 damit beginnen auf seinen Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage zu errichten. Dazu war es erforderlich, dass ein Baukran aufgestellt wird und dieser über ein Nachbargrundstück schwenkt. Der Bauherr wies die Eigentümerin des Nachbargrundstücks darauf hin. Diese stimmte jedoch ein Schwenken des Krans über ihr Grundstück nicht zu. Der Bauherr beachtete dies nicht und ließ den Kran - ohne Ladung - über das Nachbargrundstück schwenken. Die Nachbarin nahm daraufhin den Bauherren und die Baufirma im Eilverfahren auf Unterlassung in Anspruch.

Landgericht wies Eilantrag ab

Das Landgericht München II wies den Eilantrag der Nachbarin ab. Diese müsse ein Überschwenken ihres Grundstückes ohne Last gemäß § 905 Satz 2 BGB dulden. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Nachbarin.

Oberlandesgericht bejaht Unterlassungsanspruch

Das Oberlandesgericht München entschied zu Gunsten der Nachbarin. Ihr stehe der Anspruch auf Unterlassung zu. Das Überschwenken des Grundstücks der Nachbarin falle - ob mit oder ohne Last - unter dem Hammerschlag- und Leiterrechts gemäß Art. 46b Abs. 1 Bay AGBGB. Danach sei der Bauherr und die Baufirma nach Ablehnung des Überschwenkens durch die Nachbarin nicht berechtigt gewesen, eigenmächtig zur Selbsthilfe zu greifen. Sie hätten vielmehr eine Duldungsklage erheben müssen und erst aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung das Nachbargrundstück in Anspruch nehmen dürfen. Ohne dies liege eine verbotene Eigenmacht vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2021
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht München II, Urteil vom 10.09.2020
    [Aktenzeichen: 13 O 3296/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2020, 1558Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2020, Seite: 1558
  • NJW-RR 2020, 1470Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2020, Seite: 1470
  • NZM 2020, 999Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2020, Seite: 999

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Muenchen_8-U-553120_Bei-Verweigerung-des-Schwenkens-eines-Baukrans-ueber-Nachbargrundstueck-muss-gegen-Grundstueckseigentuemer-Duldungsklage-erhoben-werden.news29820.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29820 Dokument-Nr. 29820

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.