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Kann ein Testament nicht mehr aufgefunden werden, so kann dessen Vorhandensein auch durch Zeugen oder andere zulässige Beweismittel nachgewiesen werden. Für den Nachweis gelten jedoch hohe Anforderungen. Angaben des Erblassers über angeblich errichtete Testamente genügen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ihr Vater im Alter von 80 Jahren verstarb, stritten sich seine zwei Kinder über ein Ferienhaus in Italien. Ein vom Erblasser verfasstes
Das Oberlandesgericht München führte zum Fall aus, dass zum
So reiche nach Ansicht des Oberlandesgerichts allein die Angabe des Erblassers über angeblich von ihm verfasste Testamente nicht aus, da sie oft nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Grundsätzlich sei es erforderlich, dass der Zeuge das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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