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Ein Leichtkraftradfahrer trifft wegen fehlender Motorradstiefel kein Mitverschulden an den Folgen eines Verkehrsunfalls innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, wenn das allgemeine Verkehrsbewusstsein das Tragen von Motorradstiefeln für Leichtkraftradfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften nicht vorsieht. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Abend im November 2012 in einer bayerischen Stadt zwischen einem Pkw-Fahrer und dem Fahrer eines Leichtkraftrads zu einem
Das Oberlandesgericht München lastete dem Leichtkraftradfahrer kein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2018
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
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