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Wer sich aufgrund Alkoholgenusses schlafen legt und dabei brennende Kerzen unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig. Die Hausratsversicherung muss daher nicht für den durch die Kerzen verursachten Brandschaden einstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ließ ein Mann fünf
Das Oberlandesgericht Köln gab der Versicherung recht. Sie habe nicht für den Schaden einstehen müssen, da der Versicherte den Versicherungsfall grob fahrlässig verursacht habe. Dieser hätte die
Zudem habe kein sogenanntes Augenblickversagen vorgelegen, so das Oberlandesgericht. Denn der Versicherte sei in keiner Weise in nicht vorhersehbarer Weise abgelenkt gewesen. Er hätte genügend Zeit gehabt, die
Weiterhin erhöhe sich nach Auffassung der Richter durch die Anzahl der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15636
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