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Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Stadionbesucher, der bei einem Heimspiel des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn Knallkörper gezündet hatte, an den Verein 20.340 Euro nebst Zinsen bezahlen muss. Dies entspricht seinem Anteil an der Verbandsstrafe, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) dem Verein auferlegt hat.
Der Bundesgerichtshof hatte am 22. September 2016 geurteilt, dass der Bundesligaverein 1. FC Köln eine
Das Oberlandesgericht Köln hatte nun zu entscheiden, welcher Anteil der
Das Oberlandesgericht entschied, dass der Beklagte den prozentualen Anteil bezahlen muss, der sich auf die Summe der Einzelstrafen bezieht, also 40.000 Euro : 118.000 Euro x 60.000 Euro = 20.340 Euro. Die Argumentation des 1. FC Köln, wonach der Anteil im Verhältnis zur Gesamtstrafe in Höhe von 80.000 Euro zu bemessen sei, weil die verhängte Gesamtstrafe ausgehend von der höchsten Einzelstrafe gebildet werde, und damit 40.000 Euro : 80.000 Euro x 60.000 Euro = 30.000 Euro ergebe, überzeugte die Richter dagegen nicht. Bei dieser Berechnungsweise hänge es vom Zufall ab, in welchem Maße eine Reduzierung der Gesamtstrafe dem Inanspruchgenommenen zu Gute komme. Das Verhältnis der jeweiligen Einzelstrafe zur Summe der Einzelstrafen sei dagegen eine verlässliche Bemessungsgrundlage, bei der Änderungen der Gesamtstrafe stets verhältnismäßig weitergegeben werden könnten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 23963
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