wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Münster, Urteil vom 28.02.2013
12 c E 29.57 -

Jugendlicher wegen Beihilfe zum "Böllerwurf" im Osnabrücker Stadion zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt

Bei Weitergabe des Sprengkörpers wurde Verletzung einer Vielzahl von Menschen bewusst in Kauf genommen

Die 1. Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster hat am 23.04.2013 einen zur Tatzeit 15jährigen Jugendlichen wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen zu 2 Jahren Jugendstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich hat sie gegen den Angeklagten einen vierwöchigen Dauerarrest (sog. "Warnschussarrest" gem. § 16 a JGG) verhängt. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte u.a. 200 Stunden gemeinnützige Arbeiten leisten.

Im zugrunde liegenden Fall besuchte der Angeklagte nach den Feststellungen des Gerichts am 10. September 2011 das Fußballspiel der 3. Fußballbundesliga zwischen dem VfL Osnabrück und dem SC Preußen Münster in Osnabrück und übergab vor dem Spiel einen Sprengkörper an einen anderen Mann, der den Böller im Stadion zur Explosion brachte und deshalb vom Landgericht Osnabrück bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Bei der Detonation wurden 33 Menschen zum Teil schwer verletzt. Unter den Verletzten befanden sich auch 5 Kinder.

Angeklagten war Auswirkung seines Handelns bewusst

Das Gericht war nach der durchgeführten Beweisaufnahme überzeugt, dass dem Angeklagten bei der Übergabe des Sprengkörpers bewusst war, dass dieser im Stadion in Richtung der VfL-Fans geworfen werden sollte, und dass er dabei auch die Verletzung einer Vielzahl von Menschen in Kauf genommen hat.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2013
Quelle: Landgericht Münster/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Muenster_12-c-E-2957_Jugendlicher-wegen-Beihilfe-zum-Boellerwurf-im-Osnabruecker-Stadion-zu-zwei-Jahren-Jugendstrafe-auf-Bewaehrung-verurteilt~N15702

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15702 Dokument-Nr. 15702

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.