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Unterhält die Ehefrau in der vormaligen Ehewohnung ein ehebrecherisches Verhältnis, so kann sich der Ehemann ohne das Trennungsjahr abzuwarten sofort von seiner Ehefrau scheiden lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Lesetipp - refrago:
In dem zugrunde liegenden Fall unterhielt eine Ehefrau in der vormaligen
Das Oberlandesgericht Köln entschied zu Gunsten des Ehemanns. Er habe sich gemäß § 1565 Abs. 2 BGB noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs von seiner Ehefrau scheiden lassen dürfen. Denn es habe für ihn eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/FamRZ 1999, 723/rb)
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Dokument-Nr. 21419
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