wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 28.01.2002
15 WF 16/02 -

Wechselnde außereheliche Verhältnisse rechtfertigen allein keine sofortige Scheidung

Abwarten des Trennungsjahrs nicht unzumutbar

Allein der Umstand, dass der Ehemann wechselnde außereheliche Verhältnisse hat, rechtfertigt für sich genommen keine sofortige Scheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB. Ohne Hinzutreten von weiteren Umständen ist der Ehefrau ein Abwarten des Trennungsjahrs zuzumuten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte sich eine Ehefrau von ihrem Ehemann scheiden lassen, weil dieser ständig wechselnde außereheliche Verhältnisse hatte. Da das erste Trennungsjahr noch nicht abgelaufen war, lehnte das Amtsgericht Böblingen eine Scheidung ab. Auch eine sofortige Scheidung wegen eines Härtegrunds lehnte es ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Ehefrau.

Kein Recht zur sofortigen Scheidung aufgrund außerehelicher Verhältnisse

Das Oberlandesgericht Stuttgart folgte der Entscheidung des Amtsgerichts und verneinte daher ebenfalls ein Recht zur sofortigen Scheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB. Das Gericht hielt die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des ersten Trennungsjahrs für nicht unzumutbar. Allein die Verletzung der ehelichen Treuepflicht habe kein Härtegrund dargestellt. Zwar könne sich im Einzelfall aufgrund der Art und Weise sowie der Begleitumstände des Ehebruchs etwas anderes ergeben. Der pauschale Vortrag der "ständig wechselnden außerehelichen Verhältnisse" habe jedoch nicht genügt.

Zweifel an Scheitern der Ehe

Das Oberlandesgericht zweifelte zudem an, dass die Ehe endgültig gescheitert gewesen sein soll. So sei es für den Ehemann unverständlich gewesen, warum die Ehe durch die außerehelichen Verhältnisse "kaputt ging". Aus Sicht des Gerichts habe dies darauf hingedeutet, dass zwischen den Eheleuten noch ein Klärungsbedarf bestand und hielt es daher für sinnvoll, die Ehe nicht vorschnell zu beenden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Böblingen, Beschluss vom 04.01.2002
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2002, 1342Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2002, Seite: 1342

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Stuttgart_15-WF-1602_Wechselnde-aussereheliche-Verhaeltnisse-rechtfertigen-allein-keine-sofortige-Scheidung.news21289.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21289 Dokument-Nr. 21289

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.