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Die Kopie eines Testaments kann für einen Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins ausreichen. Denn die Unauffindbarkeit des Original-Testaments spricht nicht für dessen Vernichtung. Es ist aber zu klären, ob das Original-Testament formwirksam errichtet wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Witwe im April 2015 verstarb, entbrannte zwischen einem gemeinnützigen Verein und dem Enkel der Erblasserin ein Streit über die
Das Amtsgericht Bonn wies den Antrag des Enkels zurück. Das Gericht verneinte eine Alleinerbschaft des Enkels. Da das Original des Testaments vom April 2011
Das Oberlandesgericht Köln entschied zu Gunsten des Enkels und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein nicht mehr vorhandenes
Das Oberlandesgericht gab dem Amtsgericht auf die formwirksame Errichtung des Original-Testaments vom April 2011 zu prüfen. Es müsse mittels eine graphologischen Gutachtens geklärt werden, ob das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25749
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