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Das Oberlandesgerichts Köln hat darauf hingewiesen, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, auch dann in Betracht kommt, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat.
Der Käufer hatte von der Verkäuferin, die ein Audi Zentrum betreibt, im Januar 2015 einen gebrauchten Audi A 4 2,0 TDI Ambition erworben. Im September 2016 erfolgte das
Das Oberlandesgericht Köln führt in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass das
Der Käufer trage die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlschlagen einer vorgenommenen
Zudem seien den Kunden die zur Beurteilung des Erfolgs der
Einer Nachfristsetzung habe es hier nicht bedurft. Eine erneute
Das Oberlandesgericht hat eine Beweiserhebung angeordnet, zu deren Vorbereitung er dem Verkäufer aufgegeben hat, die Wirkungsweise der ursprünglich, d.h. vor dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 25722
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