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Gleichgeschlechtliche Personen können keine Ehe schließen. Denn der Begriff der Ehe setzt eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall musste sich das Oberlandesgericht Köln mit der Frage beschäftigen, ob eine
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass eine
Hat der Verfassungs- bzw. Gesetzgeber einen Begriff ganz bewusst in einem bestimmten Sinn verwandt und deckt sich dieses Verständnis mit dem heutigen allgemeinen Sprachgebrauch, so das Oberlandesgericht weiter, sei es den Gerichten verwehrt, den Begriff entgegen dem Willen des Gesetzgebers und dem allgemeinen Sprachgebrauch auszulegen. Andernfalls läge nicht nur eine Rechtsfortbildung durch die Gerichte, sondern eine Verfassungsänderung durch ein hierzu nicht befugtes Staatsorgan vor. Dies wäre mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung nicht vereinbar.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (zt/MDR 1993, 767/rb)
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Dokument-Nr. 17491
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