wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 13.03.2020
8 U 1351/19 -

Diesel-Abgasskandal: Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auch nach Bekanntwerden des Mani­pulations­vorwurfs

Information der Öffentlichkeit über Einbau der beanstandeten Software unerheblich

Die beklagte Herstellerin des vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Motors EA 189 haftet auch bei "spätem" Kauf aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Soweit die Beklagte die Öffentlichkeit über den Einbau der beanstandeten Software informiert hatte, entfällt hierdurch das ihr anzulastende objektiv sittenwidrige Verhalten nicht. Denn die Beklagte hat jeweils die Gefahr der Stilllegung des Fahrzeugs nicht offengelegt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Der Entscheidung liegt der Fall zugrunde, dass der Kläger ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug deutlich nach Bekanntwerden des Manipulationsvorwurfs gekauft hatte. Er berief sich darauf, von der Beklagten über die Beschaffenheit des Fahrzeugs getäuscht worden zu sein und klagte auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Trier wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz hafte die Beklagte auch für diesen "späten" Kauf aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das objektiv sittenwidrige Verhalten der Beklagten habe zum Zeitpunkt des Kaufs weiterhin angedauert, weil diese die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Manipulationsvorwurf nicht hinreichend informiert habe. Die Beklagte vertrete bis heute die Auffassung, gar keine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut zu haben. Auch habe sie nicht offengelegt und eingeräumt, dass durch die Verwendung der Abschaltsoftware die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge drohe. Bis heute bagatellisiere die Beklagte auch den Schaden für die Umwelt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2020
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Koblenz_8-U-135119_Diesel-Abgasskandal-Schadensersatz-wegen-vorsaetzlicher-sittenwidriger-Schaedigung-auch-nach-Bekanntwerden-des-Manipulationsvorwurfs~N28687

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28687 Dokument-Nr. 28687

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.