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Ein Pflichtteilsberechtigter ist verpflichtet dem Erben Auskunft darüber zu erteilen, ob er zu Lebzeiten vom Erblasser auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen erhalten hat. Die Auskunftspflicht umfasst alle wertbildenden Faktoren, den Zeitpunkt der Zuwendungen und etwaige Anordnungen des Erblassers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod seiner Mutter im Mai 2013 machte der Sohn der Erblasserin seinen
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten des Erben und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Erben habe gegenüber dem pflichtteilsberechtigten Sohn ein Anspruch auf
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe der pflichtteilsberechtigte Sohn durch seine Erklärung den Auskunftsanspruch nicht erfüllt. Der Erbe habe konkrete
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2016
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22996
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