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Mit Vertiefungen auf einer Uferpromenade muss gerechnet werden. Kommt es dennoch zu einem Sturz, so haftet die Gemeinde nicht wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2008 stürzte gegen 21 Uhr ein Jogger auf einer Uferpromenade aufgrund einer
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten der
Sollte sich auf dem Weg tatsächlich ein Schwan aufgehalten haben, so das Oberlandesgericht weiter, müsste dies für den Jogger wahrnehmbar gewesen sein. Jedenfalls dann, wenn er seiner Blickrichtung die gebotene Aufmerksamkeit geschenkt hätte. In der Situation sei eine gesteigerte Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten gewesen. Denn mit angreifenden Vögeln müsse zur Brutzeit gerechnet werden. Der Jogger hätte den Schwan beobachten, seine Laufgeschwindigkeit herabsetzen und darauf gefasst sein müssen, jederzeit ausweichen zu müssen. Darüber hinaus müsse mit
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2013
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
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