wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 10.03.2011
10 O 22/11 -

Stadt haftet nicht für Verletzungen einer Rentnerin beim Stolpern über kleine Unebenheiten auf dem Gehweg

Stadt muss im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Straßen und Wege nicht in absolut sicherem Zustand erhalten

Eine Stadt ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, einen absolut sicheren Zustand der Straßen und Wege zu erhalten. Stürzt jemand über einen allenfalls einen Zentimeter über das Niveau des übrigen Pflasters herausragenden Stolperstein auf dem Gehweg, der für jeden Fußgänger gut erkennbar ist, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall gab eine 69-jährige Rentnerin an, am 2. September 2010 gegen 9 Uhr in Magdeburg auf dem Gehweg der Arndtstrasse in der Nähe der Kreuzung Große Diesdorferstrasse über einen im Gehweg verbliebenen Rohrstumpf gestolpert und gestürzt sein. Die Klägerin macht gegenüber der Stadt Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 6.000 Euro geltend. Die Rentnerin meint, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt.

Gefahr war für Rentnerin gut erkennbar

Das Landgericht Magdeburg wies die Klage ab. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt liegt nicht vor. Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht die Verpflichtung der Stadt, einen absolut sicheren Zustand der Straßen und Wege zu erhalten. Bei Gehwegen hat sich in der Rechtssprechung eine Meinung herausgebildet, dass Höhendifferenzen bis zwei Zentimeter in aller Regel hinzunehmen sind. Der Rohrstumpf über den die Klägerin gestürzt sein will ragt allenfalls einen Zentimeter über das Niveau des übrigen Pflasters und ist für jeden Fußgänger gut erkennbar. Die Klägerin hätte, wenn sie auf den Weg geachtet hätte, einen Sturz mit Sicherheit vermeiden können. Insbesondere ist die Gefahr für die Klägerin erkennbar gewesen. Hier hat sich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, von dem niemand verschont bleibt. Eine Haftung der Stadt scheidet damit aus.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2011
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Magdeburg_10-O-2211_Stadt-haftet-nicht-fuer-Verletzungen-einer-Rentnerin-beim-Stolpern-ueber-kleine-Unebenheiten-auf-dem-Gehweg.news12138.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12138 Dokument-Nr. 12138

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.