wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 19.12.2012
2 U 1194/11 -

Verschweigen von zahlreichen Arztbesuchen sowie schweren Erkrankungen berechtigt Versicherung zur Anfechtung einer Berufs­unfähigkeits­zusatz­versicherung

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB)

Hat ein Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­zusatz­versicherung zahlreiche Arztbesuche sowie schwere Erkrankungen verschwiegen, so ist die Versicherung berechtigt den Versicherungs­vertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB) anzufechten. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall gab ein Versicherungsnehmer beim Abschluss eines Vertrags zu einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht an, dass er zahlreiche Arztbesuche hinter sich hatte und wegen schwerer Erkrankungen arbeitsunfähig erkrankt war. Nachdem die Versicherung von diesen Umständen Kenntnis erlangte, focht sie den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung an und weigerte sich Leistungen aus der Versicherung zu erbringen. Der Fall landete daraufhin vor Gericht.

Anspruch auf Versicherungsleistung bestand nicht

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied zu Gunsten der Versicherung. Diese sei nicht verpflichtet gewesen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu erbringen. Denn sie habe den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer wirksam anfechten dürfen.

Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Erschleichen eines Versicherungsvertrags durch Verschweigen von offenbarungspflichtigen Umständen

Ein Vertrag könne wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, so das Oberlandesgericht, wenn der Versicherungsnehmer mit der wissentlich falschen Angabe von Tatsachen bzw. dem Verschweigen anzeige- und offenbarungspflichtiger Umstände auf die Entschließung des Versicherers, den Versicherungsvertrag abzuschließen, Einfluss nehmen will. Er müsse sich dabei bewusst sein, dass die Versicherung möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen wird, wenn er wahrheitsgemäße Angaben macht.

Versicherung muss Vorliegen einer arglistigen Täuschung beweisen

Da nicht jede bewusst unrichtige Beantwortung von Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früheren Behandlungen eine arglistige Täuschung darstellt, sei nach Einschätzung des Oberlandesgerichts die Versicherung verpflichtet nachzuweisen, dass der Versicherungsnehmer mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen der Versicherung einwirken wollte. So werden unrichtige Angaben über den Gesundheitszustand häufig etwa aus falsch verstandener Scham, aus Gleichgültigkeit, aus Trägheit oder in der Annahme gemacht, dass die Krankheiten bedeutungslos seien. Eine arglistige Täuschung sei darin nicht zu sehen.

Verschweigen schwerer oder chronischer Erkrankungen begründet Indizbeweis für arglistige Täuschung

Verschweigt ein Versicherungsnehmer eine schwere oder erkennbar chronische Erkrankung sowie Krankenhausaufenthalte, so sei dies nach Auffassung des Oberlandesgerichts ein Indiz dafür, dass eine arglistige Täuschung vorliegt. Werde demgegenüber nur leichte Erkrankungen oder solche, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, verschwiegen, so begründet dies kein Indizbeweis für eine arglistige Täuschung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koblenz_2-U-119411_Verschweigen-von-zahlreichen-Arztbesuchen-sowie-schweren-Erkrankungen-berechtigt-Versicherung-zur-Anfechtung-einer-Berufsunfaehigkeitszusatzversicherung.news17573.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17573 Dokument-Nr. 17573

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.