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Wer zu einem beschwipsten Fahrer in den Pkw steigt, macht dies teilweise auf eigene Verantwortung. Ihn trifft ein so genanntes Mitverschulden, so dass er im Schadensfall nicht seinen gesamten Schaden ersetzt bekommt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Im Fall hatte sich ein Mann zu einem Bekannten ins
Das Landgericht Koblenz sprach dem
Die Klage auf ein höheres Schmerzensgeld scheiterte auch in der Berufungsinstanz. Das Oberlandesgericht Koblenz führte aus, dass den
Die Richter rechneten ihm daher an den Unfallfolgen einen Mithaftungsanteil von 1/3 an.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2006
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online
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