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Wird jemand für 1 ½ Stunden auf einer Polizeiwache festgehalten, so hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies kann angesichts der Geringfügigkeit der Beeinträchtigung selbst dann gelten, wenn die Zwangsmaßnahme rechtswidrig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Mann auf Zahlung von
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied gegen den Mann. Diesem habe kein Anspruch auf
Auf die Frage der Rechtmäßigkeit sei es aber ohnehin nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht angekommen. Denn selbst wenn die Zwangsmaßnahme rechtwidrig gewesen wäre, so habe angesichts der Geringfügigkeit der Beeinträchtigungen kein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (zt/NJW 2000, 963/rb)
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Dokument-Nr. 17743
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