kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Erweckt eine Sachlage den Anschein einer polizeilichen Gefahr, darf die Polizei eingreifen und zwar bis über das tatsächliche Vorliegen einer Gefahr Klarheit besteht. Sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass keine Gefahr von der verdächtigen Person ausgeht, ist ein SEK-Einsatz bei erheblicher Anscheinsgefahr dennoch gerechtfertigt. Ein Schadensersatz oder Schmerzensgeld steht der beim SEK-Einsatz festgenommenen Person hierbei nicht zu. Dies entschied das Landgericht Itzehoe.
Im zugrunde liegenden Fall alarmierte die getrennt lebende Ehefrau des Klägers am 17. Oktober 2007 telefonisch die
Die Beamten stellten fest, dass die Scheibe am Pkw des Bruders tatsächlich zerstört war, und entschlossen sich nach Rücksprache mit dem Leiter der Polizeidienststelle zur Überwachung des – im Obergeschoss beleuchteten - Wohnhauses des Klägers und zur Einschaltung des SEK. Das SEK und die Beamten entschlossen sich nach einer taktischen Besprechung zur Festnahme des Klägers in seiner Wohnung. Am 18. Oktober 2007 gegen 2 Uhr erschien der nur mit einer Unterhose bekleidete Kläger am Schlafzimmerfenster. Das SEK richtete einen Scheinwerfer auf ihn und forderte ihn auf, am Fenster stehen zu bleiben. Im selben Moment brachen weitere Beamte die Wohnungstür des Klägers auf – wodurch die Glasscheibe beschädigt wurde - und nahmen den Kläger fest. Darüber hinaus stellten sie sämtliche Waffen, welche der Kläger legal besaß, sicher und verbrachten den Kläger auf die Polizeistation, wo er nach einer Untersuchung durch den Amtsarzt um 9.30 Uhr entlassen wurde.
Der im März 2008 vom Kläger herangezogene Therapeut diagnostizierte eine posttraumatische Belastungsstörung. Daraufhin begehrte der Kläger außergerichtlich von dem beklagten Land ein Schmerzensgeld von 10.000,00 €. Die Ehefrau und deren Brüder sind zum Ersatz des Schadens aufgrund von Mittellosigkeit nicht in der Lage. Der Kläger behauptet, er habe seine Ehefrau nicht bedroht. Durch den Einsatz seien weitere Schäden an Laminatfußboden, Teppich, Gardinen und Tapeten entstanden. Insgesamt begehrt er neben dem Schmerzensgeld knapp 6.200,00 € Schadensersatz. Er meint, der SEK-Einsatz sei rechtswidrig gewesen, weil die Beamten weitere Anhaltspunkte hätten ermitteln müssen. Außerdem sei der Richtervorbehalt missachtet worden.
Der Beklagte meint, es käme allein darauf an, dass aus der damaligen Sicht von einer Bedrohungssituation ausgegangen werden musste und die Beamten daher die richtige Entscheidung getroffen hätten.
In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass die Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs nicht gegeben seien, weil die Zwangsmaßnahmen gegen den Kläger nicht rechtswidrig waren.
Hierfür kommt es nämlich nicht darauf an, ob von dem Kläger tatsächlich eine Gefahr ausging. Die
In der konkreten Situation lag eine solche erhebliche
Das Gericht ist weiter der Auffassung, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel bei dem SEK-Einsatz gewahrt war. Mildere, gleich wirksame Mittel waren – aus damaliger Sicht – nicht ersichtlich, zumal nicht auszuschließen war, dass sich weitere Personen im Haus befanden. Insbesondere hätte die
Einer richterlichen Anordnung bedurfte es nicht, weil eine solche zur Nachtzeit im Bezirk des Amtsgerichts Meldorf nicht zu erlangen ist. Aufgrund der Rechtmäßigkeit des Handelns der Polizeibeamten war die Klage abzuweisen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2009
Quelle: ra-online, LG Itzehoe
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Itzehoe_4-O-4009_Kein-Anspruch-auf-Schadensersatz-und-Schmerzensgeld-nach-Festnahme-bei-SEK-Einsatz~N8890
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 8890
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.