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Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach das errichtete Wohneigentum durch einen vom Erstverwalter bestimmten Sachverständigen vorgenommen werden kann, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Denn es besteht die Möglichkeit der Einflussnahme des Bauträgers durch die Bestimmung des Erstverwalters. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall entbrannte zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und einer Bauträgerin im Jahr 2009 Streit über Mängel an der errichteten Anlage. In diesem Zusammenhang kam es unter anderem darauf an, ob die
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die zur
Der Fall ist beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VII ZR 120/18 anhängig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2019
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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