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Lässt sich ein Tatopfer auf sexuelle Handlungen ein, weil der Täter mit der Beendigung der Beziehung droht, kann darin eine Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB liegen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2017 nahm ein Mann zu einem 17-jährigen Mädchen über Facebook Kontakt auf. Es entstand nachfolgend eine Art Internetbeziehung, welche für das noch unerfahrene Mädchen einen hohen Stellenwert einnahm. Der Mann brachte das Mädchen schließlich unter Androhung der
Das Landgericht Waldshut-Tiengen ließ die Anklage nicht zu und lehnte daher die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Denn seiner Ansicht nach handele es sich der dem Täter vorgeworfenen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft und ließ daher die Anklage unter Eröffnung der Hauptverhandlung zu. Es erachtete die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2020
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28445
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