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Wird ein Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid mittels einer einfachen E-Mail versendet, so liegt kein wirksamer Einspruch vor. Wird der Anhang der E-Mail aber innerhalb der Einspruchsfrist von der Behörde ausgedruckt, so wird der Einspruch wirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2022 erhielt ein Autofahrer vom Regierungspräsidium Karlsruhe ein
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Staatsanwaltschaft. Der Betroffene habe innerhalb der Einspruchsfrist nicht wirksam den
Zwar könne ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2023
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32839
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