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Ein erzwungener Kuss kann eine strafbare Nötigung sein. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Essen als unbegründet verworfen. Das Urteil des Amtsgerichts, das den Angeklagten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt hatte, ist damit rechtskräftig.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 49jährige Angeklagte aus Essen erteilte der Geschädigten Musikunterricht. Seine verbalen
Das Oberlandesgericht Hamm hat demgegenüber festgestellt, dass das Verhalten des Angeklagten den Tatbestand einer strafbaren Nötigung erfüllt. Der Angeklagte habe Gewalt angewandt, als er die Geschädigte zu seinem Körper herangezogen habe. Gewalt im Sinne des Nötigungstatbestandes liege bereits dann vor, wenn der Täter mit geringen körperlichen Kräften auf das Opfer einen unmittelbaren körperlichen Zwang ausübe. Diese Voraussetzungen seien erfüllt, indem der Angeklagte die Zeugin angefasst und zu sich herangezogen habe. Mit der eingesetzten Gewalt habe der Angeklagte auch den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 15425
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