wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 09.11.2023
III-3 ORs 60/23 -

Wahrscheinlicher Widerruf der ärztlichen Approbation ist bei Strafzumessung zu berücksichtigen

Bei fehlender Erörterung ist Entscheidung über Strafhöhe angreifbar

Ist der Widerruf der ärztlichen Approbation wahrscheinlich, so muss dies im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden. Wird dieser Umstand nicht erörtert, ist die Entscheidung über die Strafhöhe angreifbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Arzt aufgrund des Todes eines Patienten infolge eines Behandlungsfehlers vom Amtsgericht Gütersloh wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das Landgericht Bielefeld bestätigte diese Entscheidung. Nunmehr hatte das Oberlandesgericht Hamm über den Fall zu entscheiden. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob die Möglichkeit des Widerrufs der ärztlichen Approbation im Rahmen der Strafzumessung habe erörtert werden müssen.

Keine Beanstandung der fehlenden Erörterung der Möglichkeit des Widerrufs der Approbation

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Nichterörterung der Möglichkeit des Widerrufs der ärztlichen Approbation nicht zu beanstanden sei. Denn dass der Widerruf der Approbation hier droht, sei unwahrscheinlich. Nach den Feststellungen sei der Angeklagte nach wie vor als Arzt tätig. Würde von der zuständigen Behörde ernsthaft ein Widerruf erwogen, so wäre es naheliegend gewesen, das Ruhen der Approbation anzuordnen. Disziplinarische Vorermittlungen seien hier aber nicht ersichtlich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2024
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Bielefeld, Urteil
    [Aktenzeichen: 022 Ns 33/22]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_III-3-ORs-6023_Wahrscheinlicher-Widerruf-der-aerztlichen-Approbation-ist-bei-Strafzumessung-zu-beruecksichtigen~N33657

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33657 Dokument-Nr. 33657

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.