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Fußgänger müssen bei der Überquerung einer Fahrbahn besondere Vorsicht walten lassen. Kommt es wegen einer Missachtung dieser Pflicht zu einem Verkehrsunfall, so haftet der Fußgänger allein für den Schaden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall überquerte ein
Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den
Zudem habe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16014
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