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Ein Motorradfahrer, der einem Fußgänger ausweichen muss und stürzt, weil der Passant unvermittelt auf der Fahrbahn stehen bleibt, hat Anspruch auf Schadensersatz. Den Fußgänger trifft eine Mitschuld, da sein Verstoß schwerer wiegt als der des Motorradfahrers, wenn dieser mit erhöhter Geschwindigkeit fährt. Dies entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Im zugrunde liegenden Fall war es auf einer Landstraße zu einem
Zu Recht, wie die Richter des Landgerichts feststellten. Der Beklagte reichte daraufhin Berufung ein. Er behauptete, die Straße bereits überquert zu haben, als das
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2010
Quelle: Verkehrsanwälte/ra-online
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