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Die in einem gemeinschaftlichen Testament als Schlusserbin eingesetzte Tochter erhält den hälftigen Erbteil ihrer als Schlusserbin ausgeschiedenen Schwester, wenn die testierenden Eheleute insoweit keine andere Bestimmung getroffen und die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments nicht beschränkt haben. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht Hamm die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die beteiligte Tochter und ihre Schwester sind die erstehelichen Kinder des Ehemanns, der in zweiter Ehe mit der Erblasserin verheiratet war. Im Jahre 1977 hatten sich die
Nachdem die Schwester nach dem Tode des zuerst verstorbenen Vaters im Jahre 1980 ihren Pflichtteil verlangt hatte, schied sie als
Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm zu Recht. Der durch das gemeinschaftliche Testament begünstigten Tochter sei der Erbteil ihrer ausgeschiedenen Schwester angewachsen. Dies entspreche dem Willen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 15107
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