wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 14.10.2010
31 Wx 84/10 -

Gemeinsames Testament kann von überlebendem Ehepartner geändert werden

Regelung für "gleichzeitiges Ableben" ist nur für den seltenen Fall des gleichzeitigen oder des sehr zeitnahen Versterbens beider Ehepartner wirksam

Verstirbt ein Ehepartner zehn Jahre früher, so kann der verbleibende Partner die einstmalig getroffene Verfügung für den Fall des gleichzeitigen Ablebens beider Eheleute ändern. Als Erbe des Partnervermögens verfügt er über dieses frei und kann deshalb auch einen eigenen Alleinerben rechtswirksam einsetzen. Die Regelung für den Fall des gleichzeitigen Versterbens der Eheleute wird damit unwirksam. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor.

Im vorliegenden Fall stritten zwei Parteien um ein Erbe im Wert von 1,2 Mio. Euro. Das streitgegenständliche Testament wurde von einem Ehepaar aufgesetzt und enthielt die Regelung, dass im Fall des gleichzeitigen Ablebens eine Verwandte der Ehefrau Alleinerbin werde. Für den Fall, dass einer der Eheleute jedoch früher als der andere versterbe, sollte der überlebende Partner das Vermögen erhalten. Der Mann überlebte seine Frau schließlich um zehn Jahre und setzte während dieser Zeit seinen Bruder als Erben ein. Die Verwandte der Frau sah sich jedoch aufgrund des von beiden Eheleuten gemeinsam aufgesetzten Testaments als rechtmäßige Alleinerbin und klagte ihren Anspruch vor Gericht ein.

Überlebender kann über Nachlass des Erstversterbenden frei verfügen

Das Oberlandesgericht München wies die Klage ab. Die streitgegenständliche Formulierung "bei gleichzeitigem Ableben" meine den sehr seltenen Fall des gleichzeitigen Versterbens oder des Versterbens in kurzen zeitlichen Abstand. Die Erbeinsetzung der Klägerin solle demnach nur für den Fall wirksam werden, in dem der andere Ehepartner keine Gelegenheit mehr habe, ein neues Testament zu errichten. In jedem anderen fall solle der Nachlass des Erstverstorbenen dem Partner zur freien Verfügung zukommen.

Überlebende kann neuen Erben als Alleinerben einsetzen

Eine für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" getroffene Erbeinsetzung gelte jedenfalls grundsätzlich dann nicht mehr, wenn die Eheleute nacheinander, in erheblichen zeitlichen Abstand, versterben würden. Der Weiterlebende werde demnach nicht daran gehindert, einen neuen Erben als Alleinerben einzusetzen, so wie es der Verstorbene im vorliegenden Fall schließlich auch getan habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2012
Quelle: ra-online, OLG München (vt/st)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Muenchen_31-Wx-8410_Gemeinsames-Testament-kann-von-ueberlebendem-Ehepartner-geaendert-werden~N13550

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13550 Dokument-Nr. 13550

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.