kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Pflichtteilsansprüche eines Enkelkindes werden nicht durch letztwillige oder lebzeitige Zuwendungen des Erblassers geschmälert, die dieser seinem trotz Erb- und Pflichtteilsverzichts testamentarisch zum Alleinerben bestimmten Kind zukommen lässt, wenn Kind und Enkelkind demselben Stamm gesetzlicher Erben angehören und allein dieser Stamm bedacht wird.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist die Tochter der Beklagten. Sie macht Pflichtteilsansprüche nach deren im Jahr 2005 verstorbenem Vater (Erblasser) geltend.
Der
Nach dem Tod seiner Ehefrau setzte der
Mit der Klage verlangt die Klägerin von der Beklagten Zahlung in Höhe von 85.000 Euro nebst Zinsen sowie Auskunft über den Bestand des Nachlasses und Einholung eines Wertermittlungsgutachtens bezüglich dem Nachlass zugehörigen Grundvermögens. Die Parteien streiten darüber, ob § 2309 BGB* einer Pflichtteilsberechtigung der Klägerin entgegensteht.
Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Die Revision führte zur Aufhebung und Zurückverweisung an das Berufungsgericht. Die Klägerin ist pflichtteilsberechtigt, auch wenn die Beklagte der nähere und als solcher grundsätzlich vorrangige Abkömmling des Erblassers ist. Jedoch gilt sie infolge ihres Erb- und Pflichtteilsverzichts gemäß § 2346 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB** als vorverstorben. An ihrer Stelle ist ihre Tochter, die Klägerin, in die gesetzliche Erb- und Pflichtteilsfolge eingerückt. Ihre Position als gesetzliche Erbin ihres Großvaters wurde der Klägerin durch dessen Testament aber wieder entzogen. Der
Das Berufungsgericht hat zu Unrecht in der Annahme des testamentarisch zugewendeten Erbes eine auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnende Entgegennahme eines der Beklagten "Hinterlassenen" i.S. vom § 2309 Alt. 2 BGB gesehen.
Wie eine Betrachtung der Entstehungsgeschichte der Vorschriften zum
Von diesem Normzweck wird die Erbfolge nach dem Vater bzw. Großvater der Parteien nicht erfasst. Gehören der trotz Erb-und Pflichtteilsverzichts zum gewillkürten Alleinerben bestimmte nähere Abkömmling und der entferntere Pflichtteilsberechtige dem einzigen Stamm gesetzlicher
Entferntere Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers sind insoweit nicht pflichtteilsberechtigt, als ein Abkömmling, der sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den
Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2012
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_IV-ZR-23910_Enkelkind-kann-auch-bei-Pflichtteilsverzicht-des-Kindes-des-Erblassers-pflichtteilsberechtigt-sein~N13702
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13702
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.