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Eine auf die Kinder abgeschlossene Rentenversicherung ist in den Versorgungsausgleich mit einzubeziehen, wenn die Bezugsberechtigung von einem Elternteil als Versicherungsnehmer widerrufen werden kann. Eine Einbeziehung kommt dann nicht in Betracht, wenn das Bezugsrecht der versicherten Kinder unwiderruflich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Essen anlässlich einer Scheidung zwei auf die Kinder der Eheleute abgeschlossene Lebensversicherungen nicht in den
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten der Ehefrau und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die beiden Lebensversicherungen seien in den
Nur ein unwiderrufliches Bezugsrecht der Kinder könne die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24873
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