wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.05.2020
9 U 23/20 -

Vorfahrtsrecht der Fahrbahn gegenüber Einfädelungsspur trotz Stau oder Stop-and-go-Verkehr

Vorfahrtsrecht aus § 18 Abs. 3 StVO

Das Vorfahrtsrecht für den Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn gegenüber dem Verkehr auf der Einfädelungsspur aus § 18 Abs. 3 StVO gilt auch dann, wenn auf der Fahrbahn Stau oder Stop-and-go-Verkehr herrscht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zwischen einem Pkw und einem Lkw auf einer Kraftfahrstraße in Nordrhein-Westfalen zu einem Verkehrsunfall. Der Pkw-Fahrer versuchte von der Einfädelungsspur kommend nach links auf die rechte Fahrspur zu fahren. Zu dieser Zeit herrschte dort Stau bzw. Stop-and-go-Verkehr. Auf der rechten Fahrspur der Kraftfahrstraße befand sich ein Lkw, dessen Fahrer den Pkw übersah, wodurch es zu einem Auffahrunfall kam. Nachfolgend klagte der Pkw-Fahrer auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Essen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Pkw-Fahrers.

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Vorfahrtsverstoß

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Pkw-Fahrer stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dieser habe gegen § 18 Abs. 3 StVO und damit ein Vorfahrtsverstoß begangen. Der von einem Einfädelungsstreifen auf die durchgehende Fahrbahn einfahrende Verkehrsteilnehmer habe uneingeschränkt und unabhängig davon, ob Stau oder Stop-and-go-Verkehr herrscht, ein Höchstmaß an Sorgfalt zu beachten. Ereignet sich ein Unfall im Rahmen des Einfädelns von der Beschleunigungsspur auf die Fahrbahn der Kraftfahrstraße, spreche der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Einfahrenden. Diesen Anscheinsbeweis habe der Pkw-Fahrer nicht erschüttern können.

Kein Verkehrsverstoß durch Lkw-Fahrer

Dem Lkw-Fahrer sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts kein Verkehrsverstoß anzulasten. Es sei ihm insbesondere nicht vorzuwerfen, dass er den Pkw übersehen hat. Es sei bekannt, dass die Sicht des Lkw-Fahrers von seinem Sitz aus auf das Geschehen unmittelbar vor und seitlich neben der Lkw-Front nicht nur erheblich beeinträchtigt, sondern bauartbedingt ausgeschlossen ist. Nur wenn der Lkw über einen nicht vorgeschriebenen Zusatzspiegel im Bereich der Windschutzscheibe verfügt, sei der vor dem Lkw befindliche Bereich einsehbar.

Keine Mithaftung wegen Betriebsgefahr

Das Oberlandesgericht lastete dem Lkw-Fahrer keine Mithaftung ab. Die von dem Lkw ausgehende Betriebsgefahr sei bei der vorzunehmenden Abwägung nicht zu beachten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_9-U-2320_Vorfahrtsrecht-der-Fahrbahn-gegenueber-Einfaedelungsspur-trotz-Stau-oder-Stop-and-go-Verkehr~N30629

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30629 Dokument-Nr. 30629

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.